Lieferkettengesetz

Das Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz für Unternehmen

Das Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz, kurz Lieferkettengesetz, ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland.
Als Kleinunternehmen bitten wir darum, auf Anfragen nach einer entsprechenden Bestätigung zu verzichten.

Mehr Information finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
 

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